03/06/2026 0 Kommentare
Die Meinungsfreiheit. Diskussion zu Art 5 GG im Amtsgericht Norderstedt
Die Meinungsfreiheit. Diskussion zu Art 5 GG im Amtsgericht Norderstedt
“Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.”
Dieses Zitat von Evelyn Beatrice Hall (1868-1956) mag etwas pathetisch klingen, doch es fasst den enormen Gehalt der Meinungsfreiheit in einer Demokratie sehr gut zusammen.
Im fünften Teil der Grundrechtereihe geht es zur Sache: Wie weit geht die Freiheit zur Meinungsäußerung? Das Bundesverfassungsgericht nennt dieses Grundrecht ‚schlechthin konstitutiv‘ für die Demokratie. Dennoch gehen z. B. die USA noch viel weiter. Braucht eine zerreißende Gesellschaft Grenzen des Sagbaren und wo liegen sie?
Am 40. Geburtstag des Amtsgerichtsgebäudes in Norderstedt sind wir dorthin eingeladen zur Diskussion mit Vertretern des Anwaltsvereins Norderstedt und mit dem Amtsgerichtsdirektor Dr. Wolf Reinhard Wrege. Seien Sie dabei!
Die Meinungsfreiheit
Diskussion mit Dr. Wolf Reinhard Wrege, DirAG Norderstedt
Dienstag, 15. September, 17 Uhr
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80
Damit wir planen können, sehr gern anmelden unter dr.carolin.paap@googlemail.com. Tel. 0151 74 36 17 23
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