31/05/2026 0 Kommentare
Die Meinungsfreiheit. Diskussion zu Art 5 GG im Amtsgericht Norderstedt
Die Meinungsfreiheit. Diskussion zu Art 5 GG im Amtsgericht Norderstedt
“Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.”
Dieses Zitat von Evelyn Beatrice Hall (1868-1956) mag zwar etwas pathetisch klingen, doch es fasst den enormen Gehalt der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) in einer Demokratie sehr gut zusammen.
Art. 5 Abs. 1 GG lautet:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern […].
Am 40. Geburtstag des Amtsgerichts Norderstedt sind wir dorthin eingeladen zur Diskussion mit Vertretern des Anwaltsvereins Norderstedt und dem Amtsgerichtsdirektor Dr. Wolf Reinhard Wrege. Seien Sie dabei!
Die Meinungsfreiheit
Diskussion mit Dr. Wolf Reinhard Wrege, DirAG Norderstedt
Dienstag, 15. September, 17 Uhr
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80
Damit wir planen können, sehr gern anmelden unter dr.carolin.paap@googlemail.com. Tel. 0151 74 36 17 23
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